Über das Schulwesen


Das Schulwesen der Siebenbürger Sachsen hat man oft als das älteste Europas angesprochen. Auch wenn man solchen Superlativen kritisch gegenübersteht, kann man doch festhalten, daß die Nachrichten über Schulhäuser auch in den kleinsten Dörfern bis in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts zurückgehen. Aus den Statuten des Mediascher Kapitels von 1397 ergibt sich, daß in der Regel jede Gemeinde eine Schule besaß und diese zur Grundausstattung der Kirche zählte. Der rektor scholarum galt als niedriger Geistlicher. Er wurde von der Gemeinde jährlich gewählt und mußte, wie wir aus den Kronstädter Magistratsprotokollen von 1444 wissen, durch das fachliche Urteil des Pfarrers bestätigt werden. Gewiß war der dörfliche Schulunterricht fast nur auf die Mitwirkung am liturgischen Dienst gerichtet – wozu natürlich Lesen und Schreiben gehörte. Doch muß der Unterricht städtischer Schulen schon anspruchsvoller gewesen sein, denn zwischen 1377 und1530 waren allein an der Wiener Universität 1019 Sachsen eingeschrieben. Mit Johannes Honterus und seiner Constitutio Scholae Coronensis (1543) beginnt in Siebenbürgen das Zeitalter hochentwickelter humanischtischer Schulen. Sie dienten sowohl ad conservationem religionis als auch ad communem rerum publicarum utilitatem – kirchlichem und bürgerlichem Führungsnachwuchs. Neben dem Fachunterricht des Trivium und Quadrivium bestimmte der Coetus als Schulstaat und Bruderschaftsentsprechung die Struktur des Schullebens, zu dem Theater und Musik ebenso gehörten wie die Leibesübungen. (Das Kronstädter Schulergebirge leitet seinen Namen von mons scholasticus ab. Es gehörte z. T. dem evangelischen Gymnasium, das seine Spiele hier ausführte – daher auch mons gymnicus.)
Es ist erstaunlich, daß im Kreuzer Schulrecht von 1593 auch für die Bauernkinder eines kleinen sächsischen Dorfes nicht nur lateinische Lektionen vorgesehen sind, sondern auch täglich eine griechische. Mögen solche Bildungsziele auch weithin utopisch geblieben sein, so haben sie doch dem Bildungsstreben einen hohen Prestigewert gesichert. Lange Zeit war auch in den Dorfschulen der Gebrauch der Muttersprache soger während der Pause verboten und das Lateinische vorgeschrieben. Später unterrichtete man aus deutschen Textbüchern in siebenbürgisch-sächsischer Sprache – der lingua vernacula, in der auch gepredigt wurde. Erst im 18. Jahrhundert und besonders nach 1848 wurden Unterricht und Predigt allmählich und bewußt auf die hochdeutsche Sprache und deren klassische Bildungsideale umgestellt. Wichtig bleibt bis in die Gegenwart auch die Verbindung von humanistischer und theologischer Ausbildung für die Lehrer: Bis zum Zweiten Weltkrieg führte der Weg ins Pfarramt meist über das gymnasiale Lehramt. Erst ab 1949 wurden die Pfarrer der siebenbürgisch-sächsischen Kirche an einer theologischen Hochschule des Inlands ausgebildet. Die als Verfassungsrecht geltenden Approbatae et Compilatae Constitutiones von 1553 und 1669 hatten das Recht auf Auslandsstudium zum Bekenntnis erhoben und erklärt, daß jeder, der ein widersprechendes Gesetz machen ließe oder annähme, „in der künftigen Welt von Gott verdammt, in dieser aber aller Ehren verlustig sein soll“. Als die nationalsozialistische „Volksgruppenführung“ die Kirchenschule 1941 übernahm, zählten die Siebenbürger Sachsen etwa 224.000 Seelen in 244 Gemeiden. Außer den kirchlichen Volksschulen in jeder Gemeinde unterhielten sie in kirchlicher Trägerschaft sieben Gymnasien, zwei Lehrerbildungsanstalten, elf Untergymnasien, drei Handelsoberschulen, eine Kindergärtnerinnenbildungsanstalt, in vielen  Gemeinden Kindergärten und Berufsfortbildungsschulen. Die Kirche beschäftigte fast 1000 Lehrer – aus den Kirchensteuermitteln, die neben der Staatssteuer aufgrund interner Selbstbesteuerung aufgebracht wurden. An den evangelischen Schulen haben auch viele später prominent gewordene nichtevangelische Siebenbürger studiert, Rumänen, Ungarn, Juden, Armenier.

Paul Philippi, Land des Segens? Fragen an die Geschichte Siebenbürgens und seiner Sachsen, Böhlau Verlag Köln Weimar Wien, 2008, S. 28- 29

Bild (oben): Schulausflug zu den Erdgassonden nach Mediasch 1935 mit Rektor Michael Kraus.


Rektoren der Leschkircher Hauptvolksschule (1540 – 1948)

1559 sagt „Erasmus Schulmaster von Magarey“ als Zeuge in einem Prozess aus, daß er „zu Leschkirch wol 14 Jahr hat gedient“, wobei nicht eindeutig feststeht, ob er als Schulrektor, Hilfslehrer, oder Kantor gedient hat.
1578 ist „Petrus Techter Cibiniensis“ „Rector nunc Scholae Leschkirchensis“.
1621,1628 wird Michael Brekner als „Rector Leschkirchensis“ bzw. Notarius erwähnt.
1666 Johannes Bottesch (geb. in Haschagen)
1670, 1689 Johannes Sutor (Schuster, geb. in Haschagen)
1671 Johannes Rosvatt
1673 Martin Homi
1683 Fridricus Seifferth
1693, 1694, 1697 Georg Schuller
1698, 1700 Thomas Bajoni
1727 Joseph Conrad
1737, 1830 Andreas Menning
1731 Johannes Brekner
1734, 1735 Johannes Zinck
1740, 1741 Paolo Vietoris
1746 Michael Groß
1753-1760 Micheal Herbert (geb. in Leschkirch), akademischer Lehrer
1760-1766 Andreas Göbbel
1766-1768, 1775 Petrus Werner (geb. in Leschkirch)
1772, 1773 Johannes Weber (geb. in Leschkirch)
1777-1781 Johannes Hienz (geb. in Leschkich)
1791-1795 Georg Michael Conrad (geb. in Leschkirch)
1795-1808 Michael Hartmann, akademischer Lehrer
1808-1812 Stephan Poelger
1815-1830 Michael Fröhlich
1830-1837 Andreas Drotleff, akademischer Lehrer
1837-1746 Adolf Gottschling, akademischer Lehrer
1846-1862 Michael Kraus
1862-1883 Petrus Schuster
1883-1897 (Jon. Moritz) Viktor Kästner
1897-1902, 1906-1909 Georg Fröhlich
1902-1906 Rudolf Rosenauer, akademischer Lehrer
1910-1920 Johann Schneider
1930-1948 Michael Kraus, in den Kriegsjahren wurde er von Rudolf Kraus vertreten

Nach Michael Edling
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