Klein aber privilegiert



Aus der ältesten Vergangenheit von Leschkirch

Die älteste bekannte urkundliche Erwähnung von „Nogrech“ stammt aus dem Jahre 1263, als König Stedhan V. (der Jüngere) dem Jula, Sohn des Banus Ladislaus, mehrere Gebiete seiner „udvornici“ verleiht, die allerdings unbewohnt sind. Dazu gehören Donnersmarkt (Munora), Haschagen (Hassach) und Leschkirch (Nogrech).
Nach längerer Unterbrechung der schriftlichen Überlieferungen findet sich 1349 erstmal der Stuhl Leschkirch (Leuskyrch) innerhalb der „Sieben Stühle“ genannt, ein Anzeichen dafür, dass Leschkirch eine besondere Stellung unter den umliegenden Ortschaften einnahm, die es als Stuhlsvorort mehr als ein halbes Jahrtausend (bis 1876) bewahrte.
Urkunden aus dem Jahre 1374 berichten über die Ernennung von zwei Königsrichtern des Leschkircher Stuhles sowie über einen Prozess mit der benachbarten Gemeinde Marpod wegen einer Mühle, der von den Sieben Stühlen entschieden wurde. In einem Wasserrechtsstreit mit Marpod aus dem Jahre 1402 wird die Ortschaft erstmals lateinisch „Nova ecclesia“ (d. i. Neue Kirche) gennant.
In den Hermannstädter Rechnungen der Jahre 1494 – 1509 sind mehrere Ausgaben zur Unterstützung des Baues der Leschkircher Kirche und Kirchenburg verzeichnet.
Gelegentlich der ältesten erhaltenen Bevölkerungszählung der Sieben Stühle (1488) wurden in „Lauskirch“ gezählt: 35 Hauswirte, 2 leere Häuser, 2 Hirten und ein Schulmeister. Im Leschkircher Stuhl waren mehrere Orte größer als der Stuhlsvorort: Alzen (80 Wirte), Magerei (52), Hochfeld (45) und Kirchberg (44).
Im Jahre 1543 kam es zur Aufteilung des Hatterts, der einst von den Türken verwüsteten Gemeinde Unterten (Undryfft), zwischen den drei Gemeinden Leschkirch, Alzen und Kirchberg.
Über ein Jahrhundert lang – beginnend mit 1456 – waren Mitglieder der in Alzen begüterten Adligenfamilie Gerendi Königsrichter des Leschkircher Stuhles. 1560 wurde Georg Knoll gegen die Ansprüche der Gerendi in dieses Amt gewählt. Später mussten Johann Gerendi (1574) und Paul Gerendi (1583) auf die Bedingungen des Stuhls eingehen, um zu Königsrichtern gewählt zu werden. Entgegen den Bestrebungen der Gerendis, den Stuhlsvorort nach Alzen zu verlegen, bestätigte 1581 der siebenbürgische Wojwode Christoph Bathori Leschkirch als Stuhlsvorort.
Nachdem 1583 den Leschkircher Handwerkern (mit Ausnahme der Eisenschmiede) untersagt worden war, Gesellen zu halten, bestätigte Fürst Sigismund Bathori im Jahre 1588 die alten Freiheiten des Stuhlsvorortes Leschkirch. Er stellte 1589 ein Privilegium darüber aus, dass die Leschkircher Handwerker eigene Zünfte bilden könnten. In der Urkunde werden acht „zünftige“ Gewerbe in Leschkirch genannt: Schmiede, Wagner, Kürschner, Seiler und Riemer.
Aus der Kulturgeschichte Leschkirchs erwähnen wir den ältesten uns namentlich bekannten Schulrektor Petrus Techter Cibiniensis (1578) sowie die an der Oberstufe des Kronstädter Honterusgymnasiums eingeschriebenen „Studenten“ aus Leschkirch: Johannes Allemberger (1586) und Georgius Leonhartus (1594)


Leschkirch um das Jahr 1850

Gernot Nussbächer, Die Woche – 691, Hermannstadt, 13. 03. 1981



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